Einmalige Gebühren
Wiederkehrende Gebühren
Nachdem über die letzten drei Jahre die Preise für Hoch- und Niedertarif schrittweise angenähert wurden, führen die IWM
ab Januar 2025 den Einheitstarif für Netz und Energie ein.
Bis Ende Dezember 2024 sind im Versorgungsgebiet der InfraWerkeMünsingen folgende Tarifzeiten massgebend (365 Tage):
HT (Hochtarif) Â Â Â Â ca. 07.00 - 21.00 Uhr
NT (Niedertarif) Â Â Â ca. 21.00 - 07.00 Uhr
ET (Einheitstarif) Â Â Â Â Â 00.00 - 24.00 Uhr
Energie - Sie haben die Wahl
Als grundversorgter Kunde beziehen Sie bereits Strom aus 100% Wasserkraft. Neu können Sie mit den folgenden Zusatzprodukten diesen noch nachhaltiger oder aus möglichst regionalen Produktionsanlagen beziehen.
Der untenstehende Preisrechner zeigt Ihnen die jährlichen Kosten anhand der ElCom-Verbrauchsprofile auf.
Strompool for Business - Strombeschaffung mit Strategie für Marktkunden
Die Strombeschaffung für Marktkunden wird durch die volatilen Strompreise und das damit verbundene Marktpreisrisiko immer aufwendiger. Um das Preisrisiko zu vermindern, bieten die IWM eine professionelle Strombeschaffung für eben solche Kunden an.
Vielen Marktkunden haben ihren Strom selbst am Markt beschafft. Durch die letztjährige Entwicklung und die damit verbundenen Unsicherheiten am Markt wird der Einkauf aber immer aufwendiger, wenn zu günstigen Konditionen eingekauft werden soll.
Die Entwicklung muss ständig beobachtet werden und es stellt sich zunehmend die Fragen wann ist der richtige Zeitpunkt für die Beschaffung ist und wie die Prognosen aussehen. Um die bestmöglichen Konditionen herauszuholen ist also eine Beschaffungsstrategie nötig, deren Umsetzung für KMUs aus verschiedenen Gründen meist schwer umzusetzen sind.
«Beschaffen wie die Profis» - Der Beschaffungszeitpunkt ist entscheidend
Hier können die IWM mit ihrer fundierten Beschaffungsstrategie helfen und bieten die Dienstleistung «Strompool für Business» an. Dabei erfolgt die Beschaffung durch die IWM in mehreren Tranchen über einen längeren Zeitraum und mittels Ausschreibungen. So kann der Kunde sicher sein nicht zum falschen Zeitpunkt am Markt einzukaufen und sich auf einen stabilen Strompreis verlassen.
Weitere Vorteile für den Kunden sind
- die Preisvorteile durch die Mehrlieferantenstrategie, durch die Ausschreibung der Terminenergie am Markt
- dass die Strompreise bis Ende August des Vorjahres für Budgetierung bekannt sind
- der Aufwand durch fortlaufende Strombeschaffung minimiert wird
Interessiert? - Melden Sie ich unter info@inframuensingen.ch
PV-Anlagen
PVA Schlossmatt I, Schulhaus, Sägegasse 12, 3110 Münsingen
Anlagenleistung: DC 19.44 kWp
Baujahr: 2005
PVA Lärmschutzwand SBB, Simone-Niggli-Luder-Weg, 3110 Münsingen
Anlagenleistung: DC 6.7 kWp
Baujahr: 2008
PVA Schlossmatt IV, Sporthalle, Schlossmattstrasse 2, 3110 Münsingen
Anlagenleistung: DC 209.56 kWp
Baujahr: 2019
PVA Aeschistrasse 27, 3110 Münsingen
Anlagenleistung: DC 50.4 kWp
Baujahr: 2019
PVA Biral AG
Anlagenleistung: DC 690.54 kWp
Baujahr: 2022
Video zur Entstehung
Kleinwasserkraftwerke
Trinkwasserkraftwerk Niederhünigen, Grabenweg, 3504 Niederhünigen
Leistung: 21 kW
Baujahr: 1999
Wärme-Kraft-Kopplungsanlagen (WKK-Anlagen)
BHKW Energiezentrale Süd, Südstrasse 12a, 3110 Münsingen
Leistung: 1'000 kW
Baujahr: 2016
Stromkennzeichnung 2021
Alle Energieversorgungsunternehmen sind gesetzlich verpflichtet, ihre Endkundinnen und Endkunden über die Herkunft des gelieferten Stroms zu informieren. Mithilfe der Stromkennzeichnung wird die prozentuale Aufteilung der Energieträger, aus denen die gesamte Strommenge die wir an unsere Kunden liefern aufgezeigt.
Weitere Informationen zur Stromkennzeichnung finden Sie hier:
Um Kosten zu senken wird das Elektrizitätsnetz der InfraWerkeMünsingen bewirtschaftet. Nicht an eine bestimmte Tageszeit gebundene grosse Verbraucher wie Boiler und Elektroheizungen werden zu Spitzenlastzeiten gesperrt. Diese Anlagen können zu bestimmten Zeiten nicht betrieben werden. Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Weiterführende Informationen zum Thema Elektrokontrollen
Gesetzesartikel welche für den Eigentümer/ die Eigentümerin wichtig sind
Niederspannungs-Installations-Verordnung (NIV 734.27) vom 7. November 2001
Artikel 5 NIV: Pflichten des Eigentümers
1 Der Eigentümer oder der von ihm bezeichnete Vertreter sorgt dafür, dass die elektrischen Installationen ständig den Anforderungen der Art. 3 'Grundlegende Anforderungen an die Sicherheit' und Art. 4 'Grundlegende Anforderungen zur Vermeidung von Störungen'
entspricht. Er muss auf Verlangen den entsprechenden Sicherheitsnachweis erbringen.
2 Er hat zu diesem Zweck die technischen Unterlagen der Installationen (z.B. Installationsschema, Installationspläne, Betriebsanleitungen usw.), die ihm vom Anlagenersteller oder Elektroplaner ausgehändigt werden müssen, während ihrer ganzen Lebensdauer und die Grundlagen für den Sicherheitsnachweis nach Artikel 37 während mindestens einer Kontrollperiode aufzubewahren.
3 Er muss festgestellte Mängel unverzüglich beheben lassen.
4 Wer eine elektrische Installation, die im Eigentum eines Dritten steht, unmittelbar betreibt und nutzt, muss festgestellte Mängel dem Eigentümer bzw. dessen Vertreter nach Massgabe der Regelung seines Nutzungsrechtes unverzüglich melden und deren Behebung veranlassen.
Art. 31: Unabhängigkeit der Kontrollen
Wer an der Planung, Erstellung, Änderung oder Instandstellung der zu kontrollierenden elektrischen Installationen beteiligt war, darf nicht mit der periodischen Kontrolle oder mit Stichprobenkontrollen beauftragt werden.
Mit der Aufforderung für eine Kontrolle Ihrer elektrischen Anlagen erhalten Sie eine Auflistung möglicher Kontrollorgane aus der Region.
Installationen
Die Ausführung von elektrischen Installationen ist bewilligungspflichtig. Mit entsprechenden Arbeiten dürfen nur Firmen beauftragt werden, die im Besitz einer ausgestellten Installationsbewilligung sind.
Weiterführende Informationen zum Thema Installationswesen
Auf einen Blick
Um eine optimale Zusammenarbeit mit den lokalen Installateuren zu gewährleisten, fand am 05. Dezember 2023 eine Installateure-Tagung bei den IWM in Münsingen statt. Dabei wurden folgende Themen besprochen:
- Die wichtigsten Änderungen der neuen Netzreglemente der IWM, welche seit 01. Juli 2023 in Kraft sind
Prozesse Meldewesen (ElektroForm)
- Smart Meter-Rollout der IWM
- Dienstleistungsangebote (LADESTROM & Infrasolar) der IWM
Die notwendigen Informationen für Installateure sind folgend zusammgefasst:
Haben Sie eine defekte Strassenlampe bemerkt?
Wir sind Ihnen sehr dankbar, wenn Sie uns dies mitteilen.
Alle unsere Strassenlampen sind mit einer Nummer (siehe Bild) gekennzeichnet. Bitte geben Sie uns diese Nummer wenn möglich bei Ihrer Meldung an.
Sie können uns Ihre Meldung ganz einfach telefonisch (Tel. 031 724 52 50) oder per untenstehendem Formular mitteilen.
Wir werden die defekte Strassenlampe so schnell wie möglich reparieren.
Durch Ihre Mithilfe helfen Sie uns, Kosten für regelmässige Kontrollgänge einzusparen und trotzdem für grösstmögliche Sicherheit zu sorgen. Wir danken für Ihre aktive Unterstützung.
Störungsmeldungen ausserhalb der Öffnungszeiten
Aktuelle Störungsmeldungen (hier klicken)