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Mit grossem Engagement sorgen wir dafür, dass unsere Kundinnen und Kunden jederzeit sicher mit Strom versorgt werden. Wir versorgen Private, Gewerbe und Industrie.

Tarife und Produkte

Einmalige Gebühren


Wiederkehrende Gebühren

Nachdem über die letzten drei Jahre die Preise für Hoch- und Niedertarif schrittweise angenähert wurden, führen die IWM
ab Januar 2025 den Einheitstarif für Netz und Energie ein.

Bis Ende Dezember 2024 sind im Versorgungsgebiet der InfraWerkeMünsingen folgende Tarifzeiten massgebend (365 Tage):

HT (Hochtarif)        ca. 07.00 - 21.00 Uhr
NT (Niedertarif)      ca. 21.00 - 07.00 Uhr
ET (Einheitstarif)          00.00 - 24.00 Uhr

2025_stromtarife.pdf

Energie - Sie haben die Wahl

Grundversorgte Kundinnen und Kunden beziehen Strom aus 100% Wasserkraft. Mit den Zusatzprodukten Infra Orange und Infra Grün haben Sie die Möglichkeit Strom aus regionalen Produktionsanlagen oder Strom mit dem Gütesiegel Naturmade Star zu beziehen.

infrawerke_energie_qualitaet.png

Der untenstehende Preisrechner zeigt Ihnen die jährlichen Kosten anhand der ElCom-Verbrauchsprofile auf.

 
     
 

Smart Meter - intelligente Stromzähler

Im Mai 2017 hat das Schweizer Stimmvolk der Energiestrategie 2050 mehrheitlich zugestimmt. Eine Folge davon ist, dass alle Energieversorgungsunternehmen gesetzlich verpflichtet sind, bis 2027 insgesamt 80 Prozent der bestehenden Stromzähler durch sogenannte Smart Meter (intelligente Stromzähler) zu ersetzen.

Smart Meter spielen im Rahmen der Energiestrategie 2050 eine wichtige Rolle zur Steigerung der Energieeffizienz. Sie ermöglichen beispielsweise die kontinuierliche digitale Auslesung und Bereitstellung der Lastgänge (zeitlicher Verlauf der bezogenen elektrischen Leistung). Damit kann das Stromnetz für zukünftige Anforderungen wie die Zunahme von Photovoltaikanlagen und Elektroladestationen optimiert werden.

Was ist ein Smart Meter?

Ein Smart Meter ist ein intelligenter Stromzähler, der den Energieverbrauch und die Einspeisung misst, speichert und automatisch an den Netzbetreiber übermittelt.

Die flächendeckende Installation und Vernetzung von Smart Metern bildet die Grundlage, um Netze besser planen und später intelligent steuern zu können. Dies ist notwendig, um in Zukunft die unregelmässige Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien und die Stromnachfrage jederzeit in Einklang zu bringen. Man spricht in diesem Zusammenhang von Smart Grid.

Vorteile für Kundinnen und Kunden

- Der Ableseprozess für Strom, Gas und Wasser wird effizienter und das physische Ablesen der Zähler entfällt.
- Die Energieabrechnungen können stichtagsgenau (z. B. für Umzüge oder Zwischenablesungen) erstellt werden.
- In Planung ist auch ein neues Kundenportal, in dem die aktuellen Verbrauchsdaten online abgerufen werden können. Durch diese
Transparenz des eigenen Stromverbrauchs, kann das Verbrauchsverhalten optimiert werden. Das kann Strom und Geld sparen.
- Geräte wie Wärmepumpen und Boiler können direkt über den Smart Meter geschaltet werden und übernehmen damit die Funktion
der heute eingesetzten Rundsteuerung.
- Der Technologiewechsel bildet zudem die Basis für flexible Tarife und erfüllt die Rahmenbedingungen für den liberalen Strommarkt.

Häufig gestellte Fragen und Antworten

Kann man den Einbau von Smart Meter verweigern?

Der Ersatz konventioneller Stromzähler durch ein intelligentes Messsystem (mit Smart Meter) ist gesetzlich vorgeschrieben (Stromversorgungsverordnung - StromVV). Die IWM ist in jedem Fall bestrebt, mit Kundinnen und Kunden, die den Einbau verweigern, das Gespräch zu suchen, um eine gütliche Lösung zu finden.

Im Falle einer Verweigerung stehen den Parteien folgende Möglichkeiten offen:
- Die IWM lasen den Einbau mittels Verfügung anordnen.
- Die durch die Verweigerung entstehenden Mehrkosten werden dem Endverbraucher individuell in Rechnung gestellt.
- Ab dem von den IWM angestrebten Zeitpunkt des Zählerwechsels erfolgt vierteljährlich eine manuelle Zählerablesung. Hierfür stellen
die IWM pro Ablesung und Zählerstromkreis CHF 50.- in Rechnung

Virtueller Zusammenschluss zum Eigenverbrauch

Seit dem 1. Januar 2025 ist neben dem klassischen Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (ZEV) auch der virtuelle Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (vZEV) möglich. Damit kann Solarstrom über das Stromnetz gemeinsam genutzt werden. Je nach Bedarf können auch Nachbarliegenschaften Teil des Zusammenschlusses werden.

So funktioniert's

Der vZEV verbindet SolaranlagenbesitzerInnen und VerbraucherInnen über das Stromnetz – ganz ohne zusätzliche Leitungen oder bauliche Veränderungen.

- Einzelne VerbraucherInnen, ProduzentInnen oder bereits bestehende ZEVs können sich zusammenschliessen, wenn sie über densel-ben Netzanschlusspunkt im Stromnetz verbunden sind.
- Der Stromverbrauch und die Verteilung des lokal erzeugten Stroms werden digital erfasst.
- Als Netzbetreiber stellen wir alle notwendigen Daten für die Abrechnung des vZEV zur Verfügung. Die interne Abrechnung zwischen den Mitgliedern erfolgt durch einen Vertreter/eine Vertreterin.

Zusätzlich bieten die IWM mit «ZEV Komfort» eine Mess- und Abrechnungsdienstleistung an, bei der die IWM alle Energieflüsse entsprechend verrechnet und den Teilnehmenden wie bis anhin eine Rechnung ausstellt.

Detailinformationen

Kontakt

Strompool for Business - Strombeschaffung

Strompool for Business - Strombeschaffung mit Strategie für Marktkunden

Die Strombeschaffung für Marktkunden wird durch die volatilen Strompreise und das damit verbundene Marktpreisrisiko immer aufwendiger. Um das Preisrisiko zu vermindern, bieten die IWM eine professionelle Strombeschaffung für eben solche Kunden an.

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Vielen Marktkunden haben ihren Strom selbst am Markt beschafft. Durch die letztjährige Entwicklung und die damit verbundenen Unsicherheiten am Markt wird der Einkauf aber immer aufwendiger, wenn zu günstigen Konditionen eingekauft werden soll.
Die Entwicklung muss ständig beobachtet werden und es stellt sich zunehmend die Fragen wann ist der richtige Zeitpunkt für die Beschaffung ist und wie die Prognosen aussehen. Um die bestmöglichen Konditionen herauszuholen ist also eine Beschaffungsstrategie nötig, deren Umsetzung für KMUs aus verschiedenen Gründen meist schwer umzusetzen sind.

«Beschaffen wie die Profis» - Der Beschaffungszeitpunkt ist entscheidend

Hier können die IWM mit ihrer fundierten Beschaffungsstrategie helfen und bieten die Dienstleistung «Strompool für Business» an. Dabei erfolgt die Beschaffung durch die IWM in mehreren Tranchen über einen längeren Zeitraum und mittels Ausschreibungen. So kann der Kunde sicher sein nicht zum falschen Zeitpunkt am Markt einzukaufen und sich auf einen stabilen Strompreis verlassen.

Weitere Vorteile für den Kunden sind
- die Preisvorteile durch die Mehrlieferantenstrategie, durch die Ausschreibung der Terminenergie am Markt
- dass die Strompreise bis Ende August des Vorjahres für Budgetierung bekannt sind
- der Aufwand durch fortlaufende Strombeschaffung minimiert wird

Interessiert? - Melden Sie ich unter info@inframuensingen.ch

Unsere Produktionsanlagen

PV-Anlagen

PVA Schlossmatt I, Schulhaus, Sägegasse 12, 3110 Münsingen
Anlagenleistung: DC 19.44 kWp
Baujahr: 2005

PVA Lärmschutzwand SBB, Simone-Niggli-Luder-Weg, 3110 Münsingen
Anlagenleistung: DC 6.7 kWp
Baujahr: 2008

PVA Schlossmatt IV, Sporthalle, Schlossmattstrasse 2, 3110 Münsingen
Anlagenleistung: DC 209.56 kWp
Baujahr: 2019

PVA Aeschistrasse 27, 3110 Münsingen
Anlagenleistung: DC 50.4 kWp
Baujahr: 2019

PVA Biral AG
Anlagenleistung: DC 690.54 kWp
Baujahr: 2022
Video zur Entstehung


Kleinwasserkraftwerke

Trinkwasserkraftwerk Niederhünigen, Grabenweg, 3504 Niederhünigen
Leistung: 21 kW
Baujahr: 1999


Wärme-Kraft-Kopplungsanlagen (WKK-Anlagen)

BHKW Energiezentrale Süd, Südstrasse 12a, 3110 Münsingen
Leistung: 1'000 kW
Baujahr: 2016

Stromkennzeichnung

Stromkennzeichnung 2021
Alle Energieversorgungsunternehmen sind gesetzlich verpflichtet, ihre Endkundinnen und Endkunden über die Herkunft des gelieferten Stroms zu informieren. Mithilfe der Stromkennzeichnung wird die prozentuale Aufteilung der Energieträger, aus denen die gesamte Strommenge die wir an unsere Kunden liefern aufgezeigt.

stromkennzeichnung_2022.png

Weitere Informationen zur Stromkennzeichnung finden Sie hier:

Sperrzeiten der Stromversorgung

Um Kosten zu senken wird das Elektrizitätsnetz der InfraWerkeMünsingen bewirtschaftet. Nicht an eine bestimmte Tageszeit gebundene grosse Verbraucher wie Boiler und Elektroheizungen werden zu Spitzenlastzeiten gesperrt. Diese Anlagen können zu bestimmten Zeiten nicht betrieben werden. Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Elektrokontrollen

Weiterführende Informationen zum Thema Elektrokontrollen

Gesetzesartikel welche für den Eigentümer/ die Eigentümerin wichtig sind

Niederspannungs-Installations-Verordnung (NIV 734.27) vom 7. November 2001

Artikel 5 NIV: Pflichten des Eigentümers
1 Der Eigentümer oder der von ihm bezeichnete Vertreter sorgt dafür, dass die elektrischen Installationen ständig den Anforderungen der Art. 3 'Grundlegende Anforderungen an die Sicherheit' und Art. 4 'Grundlegende Anforderungen zur Vermeidung von Störungen'
entspricht. Er muss auf Verlangen den entsprechenden Sicherheitsnachweis erbringen.

2 Er hat zu diesem Zweck die technischen Unterlagen der Installationen (z.B. Installationsschema, Installationspläne, Betriebsanleitungen usw.), die ihm vom Anlagenersteller oder Elektroplaner ausgehändigt werden müssen, während ihrer ganzen Lebensdauer und die Grundlagen für den Sicherheitsnachweis nach Artikel 37 während mindestens einer Kontrollperiode aufzubewahren.

3 Er muss festgestellte Mängel unverzüglich beheben lassen.

4 Wer eine elektrische Installation, die im Eigentum eines Dritten steht, unmittelbar betreibt und nutzt, muss festgestellte Mängel dem Eigentümer bzw. dessen Vertreter nach Massgabe der Regelung seines Nutzungsrechtes unverzüglich melden und deren Behebung veranlassen.

Art. 31: Unabhängigkeit der Kontrollen
Wer an der Planung, Erstellung, Änderung oder Instandstellung der zu kontrollierenden elektrischen Installationen beteiligt war, darf nicht mit der periodischen Kontrolle oder mit Stichprobenkontrollen beauftragt werden.

 


 

Liste Elektrokontrolleure

Mit der Aufforderung für eine Kontrolle Ihrer elektrischen Anlagen erhalten Sie eine Auflistung möglicher Kontrollorgane aus der Region.

Installationswesen

Installationen

Die Ausführung von elektrischen Installationen ist bewilligungspflichtig. Mit entsprechenden Arbeiten dürfen nur Firmen beauftragt werden, die im Besitz einer ausgestellten Installationsbewilligung sind.

Weiterführende Informationen zum Thema Installationswesen

Für Installateure

Auf einen Blick

Um eine optimale Zusammenarbeit mit den lokalen Installateuren zu gewährleisten, fand am 05. Dezember 2023 eine Installateure-Tagung bei den IWM in Münsingen statt. Dabei wurden folgende Themen besprochen:

- Die wichtigsten Änderungen der neuen Netzreglemente der IWM, welche seit 01. Juli 2023 in Kraft sind
Prozesse Meldewesen (ElektroForm)
- Smart Meter-Rollout der IWM
- Dienstleistungsangebote (LADESTROM & Infrasolar) der IWM

Die notwendigen Informationen für Installateure sind folgend zusammgefasst:

Strassenbeleuchtung

Haben Sie eine defekte Strassenlampe bemerkt?

Wir sind Ihnen sehr dankbar, wenn Sie uns dies mitteilen.
Alle unsere Strassenlampen sind mit einer Nummer (siehe Bild) gekennzeichnet. Bitte geben Sie uns diese Nummer wenn möglich bei Ihrer Meldung an.

bild_lampenschild.jpg

Sie können uns Ihre Meldung ganz einfach telefonisch (Tel. 031 724 52 50) oder per untenstehendem Formular mitteilen.
Wir werden die defekte Strassenlampe so schnell wie möglich reparieren.

Durch Ihre Mithilfe helfen Sie uns, Kosten für regelmässige Kontrollgänge einzusparen und trotzdem für grösstmögliche Sicherheit zu sorgen. Wir danken für Ihre aktive Unterstützung.

Weitere Infos zu Wasser- und Wärmeversorgung sowie zum GIS-Kompetenzzentrum:

infra_teaser_wasser.png
infra_teaser_waerme.png
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24h-Störungsdienst
Tel. 031 724 52 50

Störungsmeldungen ausserhalb der Öffnungszeiten

Aktuelle Störungsmeldungen (hier klicken)