Mit dem neuen Dienstleistungsangebot INFRASOLAR profitieren die Bewohner/Bezüger von einer einfachen Lösung, Solarstrom zu attraktiven Konditionen zu beziehen und ganz Münsingen vom Ausbau der erneuerbaren Energie.
Wie funktioniert INFRASOLAR?
1. Sie kontaktieren uns telefonisch oder bequem per Kontaktformular auf unserer Website
2. Wir prüfen die technische Machbarkeit auf ihrem Dach, erstellen ein Richtangebot anhand unserer Erfahrungswerte und zeigen
Ihnen die Wirtschaftlichkeit Ihrer Anlage auf
3. Entspricht das Richtangebot Ihren Vorstellungen lassen wir die Anlage von einem Installateur Rechnen.
Daraus ergibt sich das definitive Angebot
4. Sind alle Modalitäten geklärt und Sie sind einverstanden, werden die Verträge unterzeichnet
5. Wir setzen das Projekt mit lokalem Gewerbe baulich um
6. Sie beziehen Strom direkt von Ihrem Dach
MEHRFAMILIENHÄUSER
Die Dächer von Mehrfamilienhäusern besitzen ein grosses Potenzial, um für die Bewohner Solarstrom zu produzieren. Mit uns haben Sie einen starken Partner, was die faire Verrechnung aller Energieflüsse im Gebäude angeht. Unser Angebot stellt sicher, dass den Verwaltungen kein Mehraufwand in administrativer und finanzieller Hinsicht entsteht.
Voraussetzungen
• Die Dachfläche befindet sich in einem soliden Zustand
• Alle Grundeigentümer stimmen dem Projekt zu
• Ab rund 100 m2 Dachfläche und fünf Wohnungen
Vorteile
• Die Bewohner profitieren von einem attraktiven Solarstrompreis
• Keine Kosten für Investition, Unterhalt, Versicherungen, usw.
• Beitrag zur Energiewende
GEWERBEBETRIEBE
Die Dachflächen von Gewerbebetrieben stellen im Rahmen der Energiestrategie 2050 oft ein ungenutztes Potential dar. Mit dem Angebot INFRASOLAR kann mit diesen Dachflächen ohne Investitionsrisiko Solarstrom produziert werden – zu attraktiven Konditionen und als Zeichen für unser ökologisches Bewusstsein.
Voraussetzungen
• Die Dachfläche befindet sich in einem soliden Zustand
• Ab rund 250 m2 Dachfläche
Vorteile
• Attraktiver Preis für Solarstrom ohne Investition von Kapital ausserhalb des Kerngeschäfts
• Keine Kosten für Investition, Unterhalt, Versicherungen, usw.
• Ein Beitrag zur Energiewende und eine nachhaltige Positionierung beim Kunden
Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (ZEV)
Bei einem ZEV verfügen die Endverbraucherinnen und Endverbraucher über einen gemeinsamen Netzanschluss und werden vom Verteilnetzbetreiber als ein einziger Kunde angesehen. Die gesetzlichen Grundlagen für den ZEV sind im Energiegesetz (EnG) und der Energieverordnung (EnV) festgehalten. Für Betreiber von ZEV gilt ebenfalls das Energieversorgungsgesetz (EnVG) mit den entsprechenden Verordnungen.
Dabei gründen die Bewohner der Liegenschaft mit Unterstützung den InfraWerkenMünsingen einen Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (ZEV). Diese wird mit modernsten Messzählern ausgerüstet.
Neu beziehen die ZEV-Teilnehmer Strom aus zwei Quellen: Solarstrom vom eigenen Dach und Strom aus dem Netz. Produzent und Bewohner einigen sich auf einen Preis für die Energie vom eigenen Dach – entsprechend verrechnet die InfraWerkeMünsingen alle Energieflüsse und stellen Rechnungen, wie bis anhin.
Das Angebot ZEV Komfort kann mit dem Dienstleistungsangebot INFRASOLAR kombiniert, aber auch unabhängig davon genutzt werden.
Voraussetzungen
• Die Produktionsanlagen müssen am gemeinsamen Netzanschlusspunkt angeschlossen sein
• Alle Grundeigentümer müssen dem Vertrag zustimmen
• Die Produktionsleistung der Anlagen beträgt mindestens 10% der Anschlussleistung des Gebäudes
Vorteile
• Kein Aufwand für Verrechnung
• Faire Abrechnung des ZEV
• Der auf dem Dach produzierte Strom kann soweit möglich selbst verbraucht werden. Auf diesem Strom müssen keine Netznutzung und Abgaben entrichtet werden.
Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (ZEV) selbst abrechnen
Um den Eigenverbrauch von Produktionsanlagen auf gemeinsam genutzten Liegenschaften zu erhöhen, können die Eigentümer der Liegenschaft einen Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (ZEV) gründen. Bei einem ZEV verfügen die Endverbraucherinnen und Endverbraucher über einen gemeinsamen Netzanschluss und werden vom Verteilnetzbetreiber als ein einziger Kunde angesehen. Die Verbrauchszähler der IWM werden zurück gebaut und durch einen Gebäudezähler ersetzt. Der ZEV ist für die interne Messung und Verrechnung selber verantwortlich.
Voraussetzungen
• Die Produktionsanlagen müssen am gemeinsamen Netzanschlusspunkt angeschlossen sein
• Die Produktionsleistung der Anlagen beträgt mindestens 10% der Anschlussleistung
• Alle Grundeigentümer müssen dem Zusammenschluss zustimmen
Vorteil
• Der auf dem Dach produzierte Strom kann soweit möglich selbst verbraucht werden. Auf diesem Strom müssen keine Netznutzung und Abgaben entrichtet werden.
Anmeldung
• Die technische Umsetzung ist bei einem konzessionierten Elektroinstallateur zu beauftragen
• Die vertragliche Anmeldung eines ZEV bei den IWM erfolgt mit folgendem Vertrag:
Es gibt zwei Nutzungsarten: Eigenverbrauch und Netzeinspeisung
Beim Eigenverbrauch wird der auf dem Dach oder an der Fassade erzeugte Solarstrom ohne Umwege über das Stromnetz selbst verbraucht. Bei der Netzeinspeisung wird der erzeugte Solarstrom in das öffentliche Versorgungsnetz eingespeist und durch den Energiedienstleister vergütet. Seit 01. Januar 2023 erhalten Solarstromproduzenten (Kleinanlagen unter 30 kVA), die ihre erzeugte Energie in das Netz der IWM einspeisen 18 Rp./kWh, statt bisher 10 Rp./kWh. Für grössere Anlagen wird eine Vergütung nach Absprache ausgerichtet.
Rückliefervergütung mit Einspeisevergütung für den Strom und Vergütung für HKN:
Um eine Planungssicherheit für alle Produzenten in Münsingen gewährleisten zu können, zahlt die IWM einen Jahrespreis und vergütet die Rücklieferung nicht quartalsweise nach Spotmarktpreisen, da diese unterjährig grossen Schwankungen unterliegen. Für die Ausrichtung der Vergütung gelten folgende Bedingungen:
• Die Produktionsanlage befindet sich im Versorgungsgebiet der IWM
• Die Produktionsanlage ist beglaubigt und im HKN-Nachweissystem der Pronovo AG erfasst
• Für den HKN-Transfer an die IWM muss im HKN-Nachweissystem der Pronovo AG ein Dauerauftrag erstellt werden
• Die Rücklieferung des Solarstroms erfolgt an die IWM
Diese Bedingungen werden in einem Vertrag zwischen dem Anlagenbesitzer und den IWM geregelt.
Eigenverbrauchsgemeinschaft (EVG)
Unsere Eigenverbrauchslösung als interessante Alternative zum ZEV.
Mit unserer EVG-Lösung unterstützen wir Sie beim Optimieren des Eigenverbrauchs. Der auf dem eigenen Dach selbst produzierte Solarstrom soll besser genutzt und damit die Wirtschaftlichkeit der PV-Anlage verbessert werden. Mit einer EVG soll der Solarstrom mit möglichst wenig Aufwand anderen Strombezügern am gleichen Netzanschluss zur Verfügung gestellt werden können, ohne das Verteilnetz zu beanspruchen und entsprechende Kosten zu verursachen. Mehr Informationen dazu finden Sie in untenstehendem Merkblatt.
Erweiterung Ihrer bestehenden PV-Anlage?
Informationen dazu finden Sie auf der Webseite der Pronovo AG:
Auf der Website von Pronovo finden Sie aktuelle Informationen und Formulare zum Beglaubigungsprozess.
Informationen zum Solar-Kataster für die Gemeinde Münsingen
Wie viel Strom und Wärme kann mein Dach produzieren? Finden Sie es heraus mittels folgender Webseite:
Störungsmeldungen ausserhalb der Öffnungszeiten
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